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Entsorgung der Stilllegungsabfälle

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Luftbild EWN-Standort mit ZLN und Hafen (2007)

Die Massen der zu entsorgenden Reststoffe und Abfälle am Standort Lubmin betragen ca. 1.800.000 Tonnen. Davon sind ca. 1.200.000 Tonnen nicht mit radioaktiven Stoffen kontaminiert. Zum großen Teil sind diese Massen Baustrukturen. Sie können daher als konventionelle Stoffe behandelt und gemäß dem geltendem Abfallrecht verwertet oder beseitigt werden.

Die verbleibenden Massen sind als radioaktive Reststoffe einzustufen und entsprechend zu behandeln. Hierzu zählen vor allem die Anlagenteile, aber auch die Gebäudestrukturen der Kontrollbereiche.

Die Gesamtmasse an radioaktiven Reststoffen von ca. 600.000 Tonnen beinhaltet etwa 140.000 Tonnen zu demontierende Ausrüstungen und 460.000 Tonnen entfallen auf kontaminierte Gebäudestrukturen.

Entsorgungsziele

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Reststoffgebinde verschiedener Art in der Freimessstation

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Demontage ist das Sortieren der Materialien nach der Materialart aber auch nach der radioaktiven Belastung eine Voraussetzung für zielgerichtete Abfallvermeidung und Abfallverminderung.

Hierzu dienen das rechtzeitige Festlegen der Entsorgungsziele und die danach stattfindende Klassifizierung der abgebauten Massen.

 

 

 

Behandlung der Reststoffe

Nach der Demontage werden die abgebauten Anlagenteile und Ausrüstungen gegebenenfalls vor Ort zerlegt und für die weitere Behandlung oder Lagerung in geeignete Behälter verpackt. Dabei wird jeder Behälter mit Material mit einer Begleitkarte versehen, auf der alle wesentlichen Daten notiert sind. Die weiteren Daten zu den Materialien sind im ReVK-Datenbanksystem enthalten (ReVK-Reststoffverfolgungs- und Kontrollsystem). Mit diesem rechnergestützen System lässt sich der Weg der Reststoffe von der Entstehung bis zur Entsorgung nachverfolgen.

 

Behandlung der Reststoffe

Die bisherige Erfahrung bei der Entsorgung der Reststoffe zeigt, dass insgesamt weniger als 1 Prozent der Stilllegungsreststoffe als endzulagernder radioaktiver Abfall anfallen. Der weitaus größte Teil des Materials wird nach sorgfältiger Behandlung und Untersuchung die Freigabekriterien erreichen und schadlos entsorgt werden können.

Freimessen von radioaktiven Reststoffen

Bereits in der "Genehmigung zur Stilllegung der Gesamtanlage und zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald" vom 30.06.1995 (G01) wurde das Verfahren für Freigabe von Reststoffen mit festgelegten Freigabegrenzwerten bestätigt.

Mit einer Änderungsgenehmigung zum G01 (28. Änderungsgenehmigung vom 19.07.2004) ist die Übernahme der Regelungen zur Freigabe von radioaktiven Reststoffen entsprechend § 29 Strahlenschutzverordnung zum 01.01.2005 in Kraft gesetzt worden.

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Freimessanlage 1 mit Reststoffgebinde

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Freimessstation der EWN mit zwei Freimessanlagen
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Bereitstellungsfläche für freigemessenes Material

Laut § 29 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) können radioaktive Reststoffe beim Nachweis der Einhaltung der Freigabewerte nach erfolgten Freimessungen und auf Antrag im Rahmen einer behördlichen Freigabe aus dem Regelungsbereich des Atomgesetztes und darauf beruhender Rechtsverordnungen entlassen werden. Diese Freigabe erfolgt mit dem Ziel der Verwendung, Verwertung, Beseitigung, Innehabung oder der Weitergabe an Dritte als nicht radioaktive Stoffe.

 

Zugleich ist die Freimessung/Freigabe von radioaktiven Reststoffen aus Fremdanlagen nach der Behandlung am Standort Lubmin/Rubenow genehmigt worden.

Folgende Entsorgungsklassen werden dabei unterschieden:

Entsorgungsklasse A uneingeschränkte Freigaben (§ 29 StrlSchV Abs. 2 1.)
Entsorgungsklasse B Freigaben (§ 29 StrlSchV Abs. 2 2.)
Entsorgungsklasse C Freigaben (§ 29 StrlSchV Abs. 4)
Entsorgungsklasse D Abklinglagerung, um Entsorgungsklassen A, B oder C zu erreichen
Entsorgungsklasse E Wiederverwendung oder ?verwertung in der Kerntechnik
Entsorgungsklasse F radioaktiver Abfall

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Messvorgang in der Freimessanlage
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Freimessanlage 2 mit Reststoffgebinde

Im ehemaligen Hochregallager des Kraftwerkes wurde die Freimessstation mit zwei Freimessanlagen eingerichtet. Die Durchführung der Freimessungen sowie das gesamte Freigabeverfahren wird im Rahmen des Aufsichtsverfahrens sowohl durch die Behörde selbst als auch durch die bestellten Gutachter ständig überprüft und kontrolliert.

Mit den Freimessanlagen verfügt die EWN GmbH über zwei dem Stand der Technik entsprechende Messeinrichtungen, mit denen sich die Radioaktivität der Reststoffe ermitteln lässt. Bei der Einhaltung der Freigabewerte kann bei der Behörde ein Freigabeantrag gestellt werden.

 

 

 

 

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Letzte Aktualisierung: 24.11.2009