Bei der Durchführung von Stilllegung und Abbau von Kernkraftwerken ist die Entsorgung des Kernbrennstoffs als vorrangig einzuordnen.
Die Anlagen in Greifswald wurden "mitten im Leben" abgeschaltet, d. h. der Kernbrennstoff befand sich noch in den Reaktoren und Abklingbecken der Blöcke und konnte nicht - wie es die Theorie vorschreibt - in den letzten Betriebsjahren auf ein Minimum zurückgefahren werden.
Da ein Endlager in Deutschland - damals wie heute - noch nicht zur Verfügung steht, bleibt nur der Weg über die Zwischenlagerung in dafür geeigneten Transport- und Lagerbehältern und deren Unterbringung in einem standortnahen Zwischenlager.
Im Jahr 1992 wurde hierzu das Konzept des Zwischenlagers Nord am Standort Lubmin entwickelt. Folgerichtig war, dass es über den Kernbrennstoff hinaus auch die sonstigen radioaktiven Stoffe aus der Stilllegung der Kraftwerke Greifswald und Rheinsberg aufnehmen sollte, da die Frage nach dem "Wohin" auch hier ungeklärt ist.
Die Kernkraftwerksblöcke der DDR wurden von der damaligen Sowjetunion mit Brennelementen versorgt. Die abgebrannten Brennelemente wurden einem Staatsvertrag folgend in die Sowjetunion zurücktransportiert. Anfang der achtziger Jahre erfolgte keine Rücklieferung von Kernbrennstoff mehr. Zur Aufbewahrung des Kernbrennstoffes wurde 1982 mit dem Bau eines Nasslagers - des Zentrallagers für abgebrannten Brennstoff ZAB begonnen. Mit der ersten Einlagerung von Brennelementen am 19.12.1985 nahm das ZAB seinen Betrieb auf.
Zum Zeitpunkt der Abschaltung der KKW-Blöcke befanden sich am Standort Lubmin in den Kernkraftwerksblöcken 1-5 und dem ZAB insgesamt 5037 bestrahlte Brennelemente.
(Am Standort Rheinsberg waren es weitere 246.)
In Greifswald waren zusätzlich noch 860 unbestrahlte Brennelemente vorhanden.
235 nur teilweise abgebrannte Brennelemente aus dem Block 5 konnten an ein typgleiches Kernkraftwerk in Ungarn verkauft werden.
Der Verkauf des gesamten unbestrahlten und nur teilweise abgebrannten Kernbrennstoffs war 1996 abgeschlossen.
Mit der Erteilung der Genehmigung zur Einlagerung von abgebranntem Kernbrennstoff in das Transportbehälterlager des ZLN am 05.11.1999 durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) konnte die Entsorgung des Kernbrennstoffes der Kraftwerksanlagen in Greifswald und Rheinsberg im vorgesehenen Umfang begonnen werden.
Im ersten Schritt wurde erreicht, dass das KKW Rheinsberg frei von Kernbrennstoff ist.
Der Transport des gesamten Kernbrennstoffs aus dem KKW Rheinsberg zur sicheren Verwahrung in das Zwischenlager Nord ist am 9. Mai 2001 erfolgreich mit vier CASTOR- Behältern abgeschlossen worden.
In folgenden Schritten wurde die Kernbrennstoffentsorgung im KKW Greifswald durchgeführt:
1994-1996
Umbau des Abklingbeckens Block 3 zu einer Umladeeinheit (ULE)
1997
Beladen von drei Transport- und Lagerbehältern (TLB) CASTOR®440/84 mit BE aus Abklingbecken 1 zur zeitweiligen Aufbewahrung im Block 3
1994 -1998
Einlagerung bestrahlter Brennelemente (BE) aus den Reaktoren 1 - 5 und den Abklingbecken 2 - 5 in das ZAB mit dem Ziel die Demontagevoraussetzungen zu schaffen
14.06.1999
Beginn der Umladung von BE aus dem ZAB in TLB CASTOR®440/84 in der Umladeeinheit im Block 3 für die Zwischenlagerung im ZLN
2001/2002
Beladen von drei TLB CASTOR®KRB-MOX mit 3 Sonderbrennelementen
21.04.2006
Letzter Kernbrennstoff der EWN verlässt das ZAB
21.05.2006
Letzter Kernbrennstoff der EWN wird ins ZLN gebracht