Im Rahmen der ersten drei Rückbauschritte wurden folgende Tätigkeiten ausgeführt:
Nicht mehr benötigte Systeme wurden außer Betrieb genommen, weiterhin benötigte Hilfsanlagen wurden entsprechend ihrer neuen Bestimmung modifiziert.
Im Anschluss an diese Arbeiten erfolgte die Ausgrenzung der Gebäude aus dem Atomgesetz. Hierzu beantragte Nutzungsänderungen wurden erteilt.