Die WAK GmbH befindet sich auf dem umzäunten Gelände des KIT Campus Nord (ehemals Forschungszentrum Karlsruhe). Im Rahmen seiner radiologischen Überwachungsaufgaben werden vom KIT für den gesamten Standort die Aktivitätsabgaben der einzelnen Emittenten kontrolliert und bilanziert. Dies geschieht auf der Grundlage eines vom damaligen Forschungszentrum für den Standort erstellten und vom Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg genehmigten Abluftplans.
Die zulässigen Ableitungswerte für die Kamine der WAK sind im Abluftplan des damaligen Forschungszentrums so festgelegt, dass die Grenzwerte des §47 Strahlenschutzverordnung unter Berücksichtigung aller Emittenten des Standortes und des Kernkraftwerkes Philippsburg um ca. 30% unterschritten werden.
Die zulässigen Ableitungswerte für die WAK wurden entsprechend dem fortschreitenden Rückbauzustand der Anlage verschiedentlich reduziert. Für den VEK-Betrieb wurde keine Erhöhung der Abgabewerte beantragt. Die jahrelange Emissionsüberwachung in der WAK-Fortluft hat nämlich gezeigt, dass die WAK diese Ableitungswerte nur zu einem Bruchteil ausschöpft. Durch den Betrieb der Verglasungsanlage VEK wurde die tatsächliche Ableitung nur geringfügig erhöht. Die Emissionen lagen auch mit VEK-Betrieb deutlich unter den zulässigen Ableitungswerten. Die daraus resultierende Dosis erreichte nur einen Bruchteil der Dosisgrenzwerte nach §47 Strahlenschutzverordnung und lag somit weit unterhalb der natürlichen Strahlenbelastung.